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Kirchenwahlen am 1. Advent
Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt
Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen
in der württembergischen Landeskirche.
Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder
sind aufgerufen,
ihre Stimme
für neue Kirchengemeinderäte
und für eine
neue Landessynode abzugeben.
Wahlberechtigt
sind alle Gemeindemitglieder,
die am Wahltag
das 14. Lebensjahr vollendet haben.
Der Kirchengemeinderat
und die Pfarrerin oder der Pfarrer
leiten gemeinsam die Gemeinde.
Zusammen treffen sie alle wichtigen
finanziellen, strukturellen, personellen
und inhaltlichen Entscheidungen.
Die arbeitsteilig und partnerschaftlich
ausgeübte Gemeindeleitung
ist eine spannende Aufgabe.
Um zu guten Entscheidungen
für die Gemeindearbeit zu kommen,
werden vielfältige Erfahrungen
und Gaben, Engagement
und die Liebe
zu Kirche und Gemeinde gebraucht.
Die Landessynode
ist die gesetzgebende Versammlung
der Landeskirche
und ähnelt in ihren Aufgaben
denen eines Parlaments.
Das Gremium setzt sich
aus 60 so genannten Laien
und 30 Theologinnen und Theologen zusammen.
Die Landessynode tagt in der Regel
dreimal pro Jahr.
Die Mitglieder der Landessynode
werden in Württemberg
direkt von den Kirchenmitgliedern
für sechs Jahre gewählt.
Informationen zur Wahl:
kirchenwahl.de