Evangelische Kirchengemeinde Igersheim
Gott ist Liebe. 1. Johannes 4,16

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Kirchenwahlen am 1. Advent

Kirchengemeinderäte und Landessynode werden neu gewählt


Am 30. November 2025 sind Kirchenwahlen

in der württembergischen Landeskirche.

Über 1,5 Millionen evangelische Kirchenmitglieder 

sind aufgerufen,

ihre Stimme 

für neue Kirchengemeinderäte

und für eine 

neue Landessynode abzugeben.


Wahlberechtigt 

sind alle Gemeindemitglieder,

die am Wahltag 

das 14. Lebensjahr vollendet haben.


Der Kirchengemeinderat

und die Pfarrerin oder der Pfarrer

leiten gemeinsam die Gemeinde.

Zusammen treffen sie alle wichtigen

finanziellen, strukturellen, personellen

und inhaltlichen Entscheidungen.

Die arbeitsteilig und partnerschaftlich

ausgeübte Gemeindeleitung

ist eine spannende Aufgabe.

Um zu guten Entscheidungen

für die Gemeindearbeit zu kommen,

werden vielfältige Erfahrungen

und Gaben, Engagement

und die Liebe

zu Kirche und Gemeinde gebraucht.


Die Landessynode

ist die gesetzgebende Versammlung

der Landeskirche

und ähnelt in ihren Aufgaben

denen eines Parlaments.

Das Gremium setzt sich

aus 60 so genannten Laien

und 30 Theologinnen und Theologen zusammen.

Die Landessynode tagt in der Regel

dreimal pro Jahr.

Die Mitglieder der Landessynode

werden in Württemberg

direkt von den Kirchenmitgliedern

für sechs Jahre gewählt.


Informationen zur Wahl: 

kirchenwahl.de

 
 
 
 
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