Evangelische Kirchengemeinde Igersheim
Gott ist Liebe. 1. Johannes 4,16

 




Ökumenischer Kirchenchor Igersheim

Weiterhin Geduld gefragt


In der vergangen Woche  (Anfang Oktober)

kamen die Vertreter der beiden christlichen Kirchen

mit der neuen Chorleitung

und Vertretern des Kirchenchores zusammen,

um die aktuelle Situation zu erörtern.


Seit März 2020,

kurz nachdem Frau Nagel in den Ruhestand ging,

konnte der Chor nicht mehr proben

und den Gottesdienst musikalisch umrahmen.


Mit Frau Lehmann aus Creglingen

steht jetzt eine erfahrene Kirchenmusikerin bereit,

den Chor zu übernehmen

und nach der langen Coronapause wieder aufzubauen.

Pfarrer Krauß und Pfarrvikar Ike

aus den beiden Ortskirchen haben bekräftigt,

dass der ökumenische Chor

unter den gleichen Rahmenbedingungen

wie vor der Pandemie

auch in Zukunft weiter arbeiten könne.


Mit den Abstandsgeboten der aktuellen Corona-Verordnung

und den aktuell wieder steigenden Inzidenzwerten

ist der Probebetrieb im Paul-Gerhardt-Zentrum

derzeit aber nicht umsetzbar.


Voraussichtlich ab Mitte Januar 2022

könnte der Chorbetrieb wieder aufgenommen werden –

vorübergehend im kath. Gemeindesaal.


Eine entsprechende Anfrage

beim katholischen Pfarrgemeinderat läuft bereits.

Zur ersten Chorprobe mit den dann geltenden Vorschriften

informieren wir wieder über den Gemeindeboten.


Klaus Völker, Oktober 2021


„Neues“ vom Ökumenischen Kirchenchor Igersheim

Kurz vor den Sommerferien

haben sich Sängerinnen und Sänger

auf dem  „Anneliese&Albert-Nagel-Platz“

zu einem geselligen

Informations- und Austauschabend getroffen.

Auch das Ehepaar Lehmann,

das die Leitung des Ök. Kirchenchors übernehmen wird,

war anwesend und wurde herzlich begrüßt.

Immer noch steht der Chor in den Startlöchern –


nachdem das Land BW am 16.8.2021

die neue Corona-Verordnung veröffentlicht hat,

hat auch inzwischen die Kirchenleitung

eine Verordnung mit Ausführungsbestimmungen bekanntgegeben

(nachzulesen unter https://www.elk-wue.de/corona

unter dem Stichwort „Kirchenmusik“).


Die wichtigsten Bestimmungen:

- 3 G Regel

- je nach Stufe (Basis / Warn / Alarm) mind. 1,5 Meter Abstand

aller Personen nach allen Richtungen

- ein Hygienekonzept ist zu erstellen etc


Was das nun konkret für den Chor bedeutet,

wann und ob er unter diesen Bedingungen

im Paul-Gerhardt-Zentrum proben kann

(ausreichender Platz?)

und wann damit begonnen wird,

soll nun (neben weiteren wichtigen inhaltlichen Fragen)

in einem zeitnahen

Gespräch der Verantwortlichen geklärt werden. Juli 2021





Kontakt: Chorleiterin Anneliese Nagel, 07931 / 32 34

 
 
 
 
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